Reise und Charterversicherung // Charter-Rücktrittskostenversicherung

Versichert sind die Stornokosten infolge plötzlicher schwerer Erkrankung, Unfall oder Tod aufgrund eines Ausfalles einer versicherten Person bzw. dessen nächsten Angehörigen. Ersetzt wird je nach vertraglicher Vereinbarung

  • bei Ausfall des Skippers die volle Chartersumme (ohne Selbstbehalt)*
  • bei Ausfall eines Crewmitgliedes der aliquote Anteil der Charterkosten (ohne Selbstbehalt)*
  • bei Ausfall eines Crewmitgliedes die anteiligen Kosten für die Familie des Crewmitgliedes (ohne Selbstbehalt)*
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