Versichert sind die Stornokosten infolge plötzlicher schwerer Erkrankung, Unfall oder Tod aufgrund eines Ausfalles einer versicherten Person bzw. dessen nächsten Angehörigen. Ersetzt wird je nach vertraglicher Vereinbarung
- bei Ausfall des Skippers die volle Chartersumme (ohne Selbstbehalt)*
- bei Ausfall eines Crewmitgliedes der aliquote Anteil der Charterkosten (ohne Selbstbehalt)*
- bei Ausfall eines Crewmitgliedes die anteiligen Kosten für die Familie des Crewmitgliedes (ohne Selbstbehalt)*