Reise und Charterverischerung // Skipper-Haftpflichtversicherung

Versicherungsschutz für den privaten Charterskipper und die Crew

- nur Jahresverträge -


Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten, nicht gewerblichen Führen von gecharterten Motor- und Segelyachten.

Versicherungsschutz wird nur subsidiär gewährt, Leistungen aus anderen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen sind vorleistungspflichtig. Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Motoryachten bis zu einer Gesamtmotorleistung von 750 PS und Segelyachten bis zu einer Segelfäche von 120 m2 (Groß- und Vorsegler, nicht Spinnaker).

Versichert sind Schadenerrgeisnisse in der ganzen Welt. Ausnahme: Chartertörns in den USA und Kanada

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